Infos zum BAföG

Do, 05/03/2020 - 10:29 -

Das Studium ist ein teures Unterfangen, da ist das BAföG ein willkommener Geldsegen. Doch was muss alles beachtet werden, um Anspruch auf diese Förderung zu haben?

 

Wann kann ich BAföG beantragen?

Anspruch auf das BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz, derzeit maximal 861 € pro Monat) hat jeder, der an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. Studierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nur unter bestimmen Vorraussetzungen berechtigt, BAföG zu beantragen.

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Beim Erstantrag müsst ihr verschiedene Formblätter ausfüllen. Diese stehen euch online zur Verfügung, liegen aber auch beim BAföG-Amt vor Ort aus. Für das BAföG zuständig sind die Studentenwerke, bei Fragen solltet ihr euch also an sie wenden. Des Weiteren müsst ihr - sofern vorhanden - Kopien folgender Unterlagen einreichen:

  • Gehaltsbescheinigung der Eltern
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag bzw. Nachweis der Miete
  • bestehende Arbeitsverträge
  • aktuelle Kontoauszüge
  • Immatrikulationsbescheinigungen und BAföG-Bescheinigungen von Geschwistern

 

Elternunabhängiges BAföG erhält man in folgenden Fällen:

  • fünf Jahre Berufstätigkeit, oder
  • Ausbildung + drei Jahre Berufstätigkeit, oder
  • Hochschulreife auf zweiten Bildungsweg erhalten, oder
  • Halbwaise / Vollwaise, oder
  • Älter als 30 Jahre

 

Wie wird das BAföG beantragt?

Neben der traditionellen Variante, bei der du alle benötigten Formblätter und Unterlagen zusammenstellst, handschriftlich ausfüllst und einreichst, besteht zusätzlich die Möglichkeit eines Onlineantrages. Interne Plausibilitätstests, Eingabehilfen und eine Anzeige der einzureichenden Unterlagen erleichtern dir den Weg durch deinen Antrag, der zum Schluss nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Beide Wege ersparen jedoch nicht den persönlichen Gang zum BAföGAmt oder nächstgelegenen Briefkasten. Zu beachten ist allerdings, dass BAföG nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt wird. Solltest du vielleicht noch nicht alle Unterlagen oder benötigten Informationen zur Hand haben, reicht zunächst aber auch ein formloser Antrag. Alles Weitere kann dann in der Folgezeit nachgereicht werden. Stellst du nur einen Folgeantrag, reicht es, das Onlineformular auszufüllen und abzuschicken.

 

Wann muss ich das BAföG zurückzahlen?

Dieses Staatsdarlehen hat bei der Rückzahlung besonders milde Konditionen. So muss maximal ein Gesamtbetrag von 10.000 € zurückgezahlt werden, die Rückzahlung muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderung erfolgen. Das BAföG wird zur Hälfte bezuschusst, die andere Hälfte muss als zinsfreies Darlehen zurückgezahlt werden. Außerdem hat man bei einem Monats-Mindestbetrag von 105 € bis zu 20 Jahre Zeit, den Betrag zurückzuzahlen. Die 105 €-Raten werden für gewöhnlich in 3-Monats-Abständen eingezogen, also 315 € im Quartal. Ihr müsst das Darlehen auch erst zurückzahlen, wenn ihr ein gewisses Monatseinkommen erreicht habt. Zahlt ihr das BAföG auf einen Schlag komplett zurück, so werden euch sogar bis zu 30% (Stand 2012) erlassen! Ein Teilerlass aufgrund besonders guter Studienleistungen oder schnellem Studium ist leider seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich.

Einen Rückzahlungsrechner findet ihr auf studis-online.de.

 

Was muss ich weiter beachten?

In der Regel gilt, dass BAföG nur für die Erstausbildung gezahlt wird. Sollte ein Fachrichtungswechsel innerhalb des Studiums erfolgen, hängen die Folgen vom jeweiligen Zeitpunkt ab. Bis Ende des zweiten Fachsemesters wird vorbehaltlos ein „wichtiger Grund“ für den Wechsel angenommen. Erfolgt der Wechsel jedoch erst später und bis zu Beginn des vierten Fachsemesters, muss dieser begründet werden. In jedem Fall werden aber die bisher absolvierten Fachsemester auf die Förderungshöchstdauer aufgerechnet, welche sich nach der Regelstudienzeit des entsprechenden neuen Studiengangs richtet. Zu einem bestimmten Zeitpunkt (je nach Studiengang) musst du auch einen Leistungsnachweis einreichen, welcher dir bestätigt, auf einem für das Fachsemester üblichen Stand und in der Lage zu sein, das Studium erfolgreich abschließen zu können. Weiter können Auslandsaufenthalte, Studiengebühren ausländischer Universitäten und Reisekosten über das sogenannte Auslands-BAföG unterstützt und gefördert werden. Schließlich solltest du beachten, dass immer rechtzeitig, mindestens aber zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums, ein neuer Folgeantrag eingereicht werden muss, um Verzögerungen bei der Weiterförderung zu verhindern.

Für die Berechnung des jeweiligen BAföG-Satzes ist die Lohnbescheinigung der (leiblichen oder Adoptiv-) Eltern von vor zwei Jahren maßgebend. Das bedeutet, dass eine Lohnbescheinigung vom Jahr 2018 eingereicht werden muss, wenn der Antrag im Jahr 2020 gestellt wird. Achtet darauf, dass ihr jedes Jahr rechtzeitig euren Weiterförderungsantrag abgebt, am besten zwei Monate vor Fristablauf, so seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Einen Antrag auf Auslands-BAföG solltet ihr schon ein halbes Jahr vorher einreichen.

Genrell gibt es Geld erst für den Monat, in welchem die Dokumente beim Amt vorliegen. Auszahlungen werden bei Genehmigung aber auch rückwirkend getätigt. Ihr solltet also euren Antrag spätestens im Oktober einreichen, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Diese kann man immer noch nachreichen. Alternativ könnt ihr auch einen formlosen Antrag auf Fristwahrung mit euren wichtigsten Eckdaten beim Studentenwerk einreichen, solltet ihr eure Unterlagen nicht rechtzeitig ausgefüllt bekommen.

Solltet ihr unsicher sein, ob euer Antrag korrekt ist, dann gebt ihn persönlich beim Studentenwerk ab, die Ansprechpartner vor Ort helfen euch. Solltet ihr die Möglichkeit einer persönlichen Abgabe NICHT haben, dann streicht alles Nicht-Zutreffende im Antrag durch, damit der Sachbearbeiter später weiß, dass es nicht auf euch zutrifft aber ihr es nicht überlesen habt! Darum ist es auch gut, wenn ihr persönliche Kontaktdaten angebt, so kann euer Sachbearbeiter euch bei Unklarheiten schnell erreichen.

Online-Anträge müssen trotzdem noch ausgedruckt und dem Studentenwerk zugeschickt/abgegeben werden. Kopiert sie euch vorher, dann geht der nächste Antrag leichter von der Hand.

 

Nützliche Links:

Offizielle BAföG-Seite

- Überprüfung deines BAföG-Anspruchs

BAföG-Rechner mit vielen Tipps und Anleitungen

Seite des Studentenwerks

BAföG-Forum von studis-online

 

nützliche Kontakte:

 

Studentenwerk Würzburg
 

Geschäftsstelle Bamberg
Amt für Ausbildungsförderung

Kapuzinerstraße 24
96047 Bamberg

 

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 10:00 - 13:00 Uhr
Do, 14:00 - 15:00 Uhr (nur in der Vorlesungszeit)

Tel.: +49 931 / 8005-821, -822, und -823
Homepage: www.studentenwerk-wuerzburg.de

 

Kostenlose Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

0800/ 223 63 41 (Mo - Fr, 8:00 - 20:00 Uhr)