Rathaus

Fr, 20/03/2020 - 09:22 -

Als Neu-Bamberger/in muss man sich natürlich auch bei der Stadt anmelden. Das kann man im Rathaus machen. (Nicht zu verwechseln mit dem Alten Rathaus!)

Jede/jeder Einwohner/in ist nach dem Bundesmeldegesetz (in Kraft getreten am 1. November 2015) verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach einem Wohnungswechsel bei der zuständigen Gemeinde anzumelden. Dies gilt auch für den Einzug in eine Nebenwohnung als weitere Wohnung. Studierende an der Universität Bamberg, die sich mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bamberg anmelden, bekommen Einkaufsgutscheine "City Schexs" im Wert von 50 €.

Der Meldepflichtige hat bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber (meist der Vermieter) den Ein- oder Auszug bestätigt. Das Formular gibt es hier. Auch wenn ihr ein Führungszeugnis braucht sowie einen neuen Personalausweis oder Reisepass, seid ihr hier richtig.

Einwohneramt
Rathaus Maxplatz
Maximilianplatz 3
96047 Bamberg

Tel.: (0951) 871 272

Öffnungszeiten:
Mo. 8 - 12 Uhr  und 14 - 18 Uhr
Di. bis Fr. 8 - 12 Uhr

Übrigens: Auch wenn eure WG oder deine Wohnung Gelbe Säcke benötigt, seid ihr beim Rathaus an der richtigen Adresse (am Info-Point). Aber Achtung, es gibt manchmal Liefer-Engpässe!

Apropos Gelbe Säcke: Hier kommt ihr zu einer praktischen Android-App, die euch sagt, wann ihr die Mülltonnen und Gelben Säcke rausstellen müsst.

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