Was sind die Hochschulwahlen?
Hochschulwahlen werden einmal im Jahr abgehalten, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, ihre studentischen Vetreter bzw. Vertreterinnen auszuwählen und zu legitimieren. Die Wahlen finden jedes Sommersemester statt.
Und was wählen wir da genau?
Es gibt drei verschiedene Gremien, über deren Zusammensetzung ihr mitentscheiden könnt: den Senat, den Konvent und die Fachschaft (und damit auch den Fakultätsrat).
Wer wählt wen? Und wofür?
Siehe Abbildung rechts: Übersicht Hochschulpolitik, aus: "Studentisches Engagement in Bamberg"
Die Fachschaft
Die Fachschaft wird für jede Fakultät einzeln gewählt. Sie ist bei Angelegenheiten der Fakultät die Interessenvertretung gegenüber den Professoren und Professorinnen. Hier lässt sich über Änderungen von Prüfungsordnungen oder Neuausschreibungen für Professoren- und Professorinnenstellen diskutieren. Außerdem stehen sie den Studierenden für Fragen und Probleme aller Art zur Verfügung, verwalten oft alte Klausuren und veranstalten das Fachschaftsgrillen oder Fachschaftsfeste. Die Fachschaft ist dazu da euch Informationen weiterzuleiten, sie ist ein Bindeglied zwischen Universität, Professoren bzw. Professorinnen und Studierenden in den jeweiligen Fakultäten, um funktionierende Kommunikation und Informationsfluss zu sichern.
Ihre beiden Sprecher bzw. Sprecherinnen (1. und 2. Wahlsieger bzw. Wahlsiegerinnen) sitzen zudem im Fakultätsrat und bilden zusammen mit ihren Kollegen und Kolleginnen aus den anderen Fachschaften sowie den zwei Studentischen Vertretern und Vertreterinnen des Senats und einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des Konvents den Fachschaftenrat.
Der Fachschaftenrat tagt mindestens einmal im Monat. Er wählt mehrere Referenten bzw. Referentinnen (u.a. für Hochschulpolitik, kulturelle Belange, soziale Belange und Gleichstellung), hat das Recht, Stellungnahmen bei vielen wichtigen Themen abzugeben und kann Vollversammlungen einberufen.
Die Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen in der Fachschaft (Fachschaftsvertretung) ist von der jeweiligen Anzahl der Studierenden der zugehörigen Fakultät abhängig.
Der Senat
Der Senat ist ein wichtiges Entscheidungsorgan der Universität. Er beschließt neue Studiengänge, den Erlass von Rechtsvorschriften u.v.a. Dinge, die uns alle mehr oder weniger spürbar betreffen. Dem Senat gehören sechs Vertreter bzw. Vertreterinnen der Hochschullehrenden an, darüber hinaus ein/e Vertreter/in der wissenschaftlichen und künstl. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ein Vertreter oder eine Vertreterin der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie zwei Studierende und die Frauenbeauftragte. Es ist wohl klar, dass die Studierenden in diesem Gremium nicht die Mehrheit haben. Aber sie haben Rede- und Stimmrecht, und je mehr Studierende sie durch ihre Wahlbeteiligung unterstützen, desto eher wird man ihnen Gehör schenken.
Last, but not least habt ihr auch noch die Möglichkeit, eure Vertreter in den Konvent zu wählen.
Studentischer Konvent
Der studentische Konvent ist das uniweit höchste studentische Gremium und vertritt somit die Studierenden der gesamten Universität. Er tagt mindestens einmal im Semester und besteht aus insgesamt 20 Vertretern bzw. Vertreterinnen. 19 Sitze des Konvents werden nach dem Ergebnis der Hochschulwahlen verteilt. Der verbleibende Sitz ist für einen Vertreter bzw. einer Vertreterin des Fachschaftenrates vorgesehen. Der Konvent sendet Studierende in die einzelnen Kommissionen und diskutiert über hochschulpolitische Themen. Die Aufgaben des Konvents sind gesetzlich festgelegt:
- Die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
- Fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben.
- Die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden.
- Die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.
Und woher weiß ich, wer wofür kandidiert?
Da gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder nutzt ihr unseren Wahlhelfer auf Feki.de, bei welchem sich die Kandidaten und Kandidatinnen vorstellen oder ihr informiert euch auf den Internetseiten und den schwarzen Brettern der einzlnen Hochschulgruppen. Außerdem gibt eine Podiumsdiskussion zur Hochschulwahl. Dort stellen sich die Vertreter und Vertreterinnen der kandidierenden Hochschulgruppen und die Kandidatinnen und Kandidaten der Senatslisten vor, diskutieren über hochschulpolitische Themen und stellen sich deinen Fragen.
Die Kandidaten und Kandidatinnen aller Gremien kommen aus den Reihen der politischen Hochschulgruppen, zweckorientierten Listen oder sind unabhängig.
Wieviele Stimmen und Listen gibt's denn überhaupt?
Es wird jedes Gremium einzeln gewählt. Du hast
- zwei Stimmen bei der Wahl des studentischen Vertreters bzw. der studentischen Vertreterin für die Fachschaft, du kannst sie auf zwei Personen einer Liste verteilen oder auf einer Person kumulieren. Zwei Verteter bzw. Vertreterinnen kommen in den Fakultätsrat.
- zwei Stimmen bei der Wahl der Vertreter und Vertreterinnen für den Senat, du kannst sie auf zwei Personen einer Liste verteilen oder auf einer Person kumulieren.
- 19 Stimmen bei der Wahl des Studentischen Konvents, die du listenübergreifend verteilen kannst. Du kannst auch ein Listenkreuz machen oder pro Person bis zu drei Stimmen verteilen.
Wann und wo darf ich meine Stimme abgeben?
Die Wahlen finden immer im Juni statt. Geh einfach ins Wahlbüro deiner Fakultät (Studierendenausweis nicht vergessen!).
Weitere Informationen zur Hochschulpolitik und den Hochschulnahen Gruppen findest du auf den Seiten der Uni, außerdem die Broschüre "Studentisches Engagement in Bamberg - offizieller Engagement-Führer der Uni Bamberg von Studierenden für Studierende", zu finden hier.