Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Mietverträge kommen eher selten vor, für sie gilt das BGB. Was auf jeden Fall im Mietvertrag geregelt sein muss: Vertragspartner, Mietobjekt, Miethöhe und Beginn (sowie ggf. Ende) des Mietverhältnisses.
Eine praktische App, die euch an den Abfuhrkalender erinnert, also wann welche Mülltonnen abgeholt werden und die Gelben Säcke rausgestellt werden müssen, gibt's hier. Wenn eure Gelben Säcke leer gehen, könnt ihr kostenlos neue beim Rathaus holen.
Nebenkosten
Für die Nebenkostenzahlung gibt es keine einheitliche Regelung. Die so genannten kalten Betriebskosten wie Müllabfuhr, Abwasser, Straßenreinigung etc. sind normalerweise im Mietvertrag aufgeführt und werden vom Vermieter übernommen. Oft gibt es auch eine Pauschale für die warmen Kosten, also Heizung und Strom, die an den Vermieter gezahlt wird. Wenn du dich darum selbst kümmern musst, sind die Stadtwerke dein Ansprechpartner.
Probleme
Bei ernsthaften Problemen mit dem Vermieter kann ein Beitritt zum Mieterverein Bamberg vielleicht helfen. Für 73 € im Jahr bietet dieser Verein Rechtsschutz und Beratung bei allen Mietfragen. Weiteres zum Nachlesen findet ihr hier:
Provision
Wer eine Wohnung über eine/n Makler/in sucht, musste bisher oft draufzahlen. Doch seit Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Demnach zahlt die Person den Makler oder die Maklerin, die ihn beauftragt hat - meist der Vermieter bzw. die Vermieterin. Wenn ein Mietvertrag zustande kommt, darf der beauftragte Makler bzw. die Maklerin bis zu zwei Nettomieten zuzüglich der Umsatzsteuer als Provision verlangen.
Übergabeprotokoll
Ganz wichtig: Vor dem Bezug der Wohnung sollte gemeinsam mit dem Vermieter ein Rundgang gemacht werden, um den Zustand der Wohnung und eventuelle Schäden und Mängel in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Es ist sinnvoll, dabei Fotos zu machen. So kann beim Auszug Streit um vermeintlich vom Mieter bzw. von der Mieterin verursachte Schäden vermieden werden.
Wohnheime
Alle wichtigen Infos zu den Wohnheimen in Bamberg haben wir für euch in unserem Wohnheimführer zusammengefasst.
Wohnsitzanmeldung
Du bist verpflichtet, dich nach dem Bezug einer neuen Wohnung binnen einer Woche beim Einwohnermeldeamt anzumelden (Personalausweis mitbringen!). Eine Zweitwohnsitzsteuer gibt es in Bamberg nicht. Aber für die Erstwohnsitz-Anmeldung schenkt dir die Stadt ein kleines Gutscheinheft, das du in einem Großteil der Bamberger Geschäfte einlösen kannst. Mehr Infos hierzu findest du im Artikel Rathaus.
Zahlen
Die Miete muss in der Regel zum Monatsbeginn überwiesen werden. Sinnvoll ist hier ein Dauerauftrag, um die regelmäßige Zahlung nicht zu vergessen. Eine Einzugsermächtigung ist nur verpflichtend, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde, kann aber auch dann im Zweifelsfall widerrufen werden.