Die Verbreitung des Coronavirus konnte mit den in den letzten Wochen ergriffenen Maßnahmen eingedämmt werden. Das gibt Anlass zum vorsichtigen Lockern der von Bund und Ländern unternommenen Regelungen. Wir haben für euch den stufenweisen Lockerungsplan für Bayern zusammengefasst.
Vorsicht: die hier veröffentlichten Zahlen sind auch seitens der Landesregierung keine in Stein gemeißelten Daten! Sollten die Lockerungen eine Zunahme der Fallzahl in Bayern zur Folge haben, können die in Aussicht gestellten Öffnungen auch wieder zurückgenommen werden!
Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen
Ab 20. April gilt in Bayern eine Maskenpflicht, wenn man sich im ÖPNV und allen Ladengeschäften bewegt. Hierbei geht es darum, dass Mund und Nase bedeckt sind, laut Ministerpräsident Söder ist auch ein Schal ausreichend.
Ab 20. April dürfen Baumärkte und Gärtnereien wieder öffnen, eine Woche später ab 27. April weitere Einzelhandelsgeschäfte bis zu 800 m2. Von der Größenregelung ausgenommen sind Autohäuser und Buchläden.
Ab 4. Mai dürfen Frisörgeschäfte wieder öffnen.
Ab 4. Mai sind auch Gottesdienste wieder unter Hygieneauflagen durchführbar.
Ab 6. Mai werden die bisherigen Ausgangsbeschränkungen in Kontaktbeschränkungen umgewandelt. Rausgehen ist auch ohne triftigen Grund wieder erlaubt, allerdings gilt weiterhin das 1,5m Abstandsgebot. Zudem darf man sich in Bayern weiterhin nur mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands treffen, Gruppenbildungen sind strikt untersagt. Familien dürfen aber jetzt wieder gemeinsam raus und auch Verwandte treffen oder besuchen.
Ab 6. Mai dürfen alle Spielplätze in Bayern wieder öffnen.
Ab 9./10. Mai werden die Besucherregelungen in Pflegeheimen erleichtert, mit beispielsweise festen Besuchszeiten und maximaler Besucherzahl pro Einrichtung.
Bis Pfingsten sollen 50% aller Kinder in Bayern wieder in die Kita gehen können. Dasselbe gilt für die Schulen; unter strengen Auflangen sollen bis Pfingsten 50% aller bayerischen Schüler wieder im Blockunterricht in die Schule gehen.
Ab 11. Mai wird die 800m2-Grenze aufgehoben; das bedeutet, dass auch große Geschäfte und Kaufhäuser wieder öffnen dürfen - weiterhin unter strengen Hygieneauflagen und Maskenpflicht in allen Geschäften. Zudem können die Abstandsregelungen erhöht werden, falls sich in einem Landkreis die Infektionszahlen wieder verschlechtern.
Ab 11. Mai sind auch bayerische Museen, Galerien und Tiergärten wieder geöffnet.
Ab 18. Mai dürfen Außengastronomien mit sehr strengen Hygienekonzepten bis max. 20 Uhr öffen. Es muss jeder zweite Tisch frei bleiben, Familientische und -zonen sollen eingerichtet und Besteck und Gläser nach jeder Benutzung heiß desinfiziert werden. Für das Küchen- und Kellnerpersonal gilt Maskenpflicht. Gäste sollen beim Betreten und Bewegen in Lokalen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, am Tisch darf dieser abgesetzt werden.
Ab 25. Mai dürfen Speiselokale unter denselben Auflagen folgen.
Ab 30. Mai wird Hotellerie und innerdeutscher Tourismus wieder schrittweise zugelassen, jedoch ohne zugehörige Wellness- oder Schwimmbadbereiche.
Zur Kunstszene machte Ministerpräsident Söder bisher keine Angaben.
Bis zum 31. August sind keine Großveranstaltungen in Bayern möglich, auch das Oktoberfest wird 2020 nicht stattfinden.
Kann ich mit dem ÖPNV fahren?
Ja - aber eingeschränkt. Seit dem 30. März gilt ein Notfallfahrplan - sprich der Sonntagsfahrplan mit entsprechenden Ergänzungen für die jeweiligen Linien. Die Stadtwerke raten wärmstens dazu, die VGN-App zu benutzen. Dort werden die Änderungen am schnellsten aktualisiert und ihr könnt euch auf die angegebenen Fahrzeiten verlassen. Ganz wichtig: vergesst auf keinen Fall eure Masken oder Schals, wenn ihr den ÖPNV nutzt!
Außerdem werden im Bus selbst keine Tickets mehr verkauft. Als Studierende könnt ihr zwar im Landkreis Bamberg ohnehin bequem mit eurem Studierendenausweis fahren; wer aber weiter fahren muss, sollte sein Ticket am Automaten oder per Handyticket über die VGN-App lösen. Zum Schutz vor Übertragungen wird die Vordertür der Busse nur noch in Notfällen geöffnet. Bitte benutzt für den Ein- und Ausstieg die Hintertüren. Die Schließfächer am ZOB sind ebenfalls bis auf Weiteres außer Betrieb.
Weitere Informationen und einen FAQ zum ÖPNV und zum Notfallfahrplan findet ihr auf der Website der Stadtwerke Bamberg.
Kann ich die Ämter erreichen?
Ja, nur nicht mehr persönlich. Der Publikumsverkehr in den Amtshäusern Bambergs wurde weitestgehend eingestellt. Das Bürgerrathaus am ZOB, die Stadtwerke und die Stadtbau GmbH, sowie weitere Rathäuser und Dienststellen der Stadt Bamberg sind geschlossen. In dringenden und unaufschiebbaren Fällen können mit manchen Ämtern telefonisch Termine vereinbart werden; eine Liste der Ämter auf die das zutrifft findet ihr hier.
Alle übrigen Bereiche der Stadtverwaltung sind weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Solltet ihr Serviceanfragen an die Stadtwerke haben, müsst ihr über dieses Kontaktformular gehen.
Wo kann ich mich in Bamberg und allgemein zu Corona informieren?
Die Stadt Bamberg hat eine eigene Website eingerichtet, wo die wichtigsten Nachrichten tagesaktuell gesammelt werden.
Aktuell schwirren über WhatsApp und die Sozialen Medien zahlreiche Gerüchte und Falschmeldungen umher, welche die allgemeine Unsicherheit noch zusätzlich anheizen. Die ARD hat einen Faktenfinder eingerichtet, der die verbreiteten Falschmeldungen richtigstellt. Falls euch eine Nachricht mit kritischem Inhalt erreicht, legen wir euch ans Herz, sie nicht direkt weiterzuleiten und erst bei den öffentlichen Quellen zu prüfen, ob es sich wirklich um Tatsachen oder nur um Gerüchte handelt!
Der WDR hat ein sehr ausführliches FAQ zusammengestellt, das alle Fragen bezüglich Corona beantwortet. Unbedingte Empfehlung! Zudem führt das Robert-Koch-Instut eine stets aktualisierte Liste globaler Risikogebiete und gibt wertvolle Hygiene-Empfehlungen, die wir alle befolgen können.
Für Rückfragen haben die Stadt Bamberg und das Landratsamt ein Bürgertelefon mit der Rufnummer 0951 87 25 25 eingerichtet. Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus könnt ihr euch zudem an die Telefon-Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wenden unter 09131 6808-5101. Diese ist MO - DO von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und FR von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar.
Was mache ich, wenn ich Symptome zeige?
Typische Symptome für eine mögliche Corona-Infektion sind Fieber, Husten, Atemnot, Gliederschmerzen und Erschöpfung. Solltet ihr solche Symptome bei euch feststellen, dann ruft ihr zuerst euren Hausarzt an – nicht hingehen! – und besprecht mit ihm, ob eine Testung angebracht ist. Bitte bedenkt, dass aktuell auch Erkältungs-/Grippesaison ist! Vergesst auch nicht, euren Arbeitgeber zu informieren und mit ihm abzustimmen, ob ihr die nächsten zwei Wochen zuhause bleiben könnt. Vor allem aber gilt: Ruhe bewahren!
Dieses FAQ ist eine von Feki.de zusammengestellte Sammlung und ersetzt nicht die Anweisungen der zuständigen Institutionen! Bitte informiert euch bei weiteren Fragen oder konkreten Verdachtsfällen selbstständig bei den zuständigen öffentlichen Diensten!