Wie die Uni Bamberg auf der Startseite des Virtuellen Campus berichtet, mehren sich die Hinweise, dass für urheberrechtlich geschützte Werke zum 01.01.2017 keine Änderung eintritt. Auch mehrere Medien, u.a. Spiegel Online, berichten, dass sich die Arbeitsgruppe aus Vertretern der KMK, der HRK und der VG Wort darauf geeinigt hat, die bestehende Regelung bis zum Ende des Sommersemesters beizubehalten. Sie beziehen sich auf Meldungen diverser Universitäten. Netzpolitik.org hatte die HRK direkt angefragt, die dies bestätigten, aber darauf verwiesen, dass sie auf eine offizielle Bestätigung seitens der VG Wort noch warteten.
Während laut Uni Bamberg die VG Wort und HRK einem Memorandum zugestimmt haben, steht die Zustimmung der KMK noch aus. Im Falle einer Zustimmung würden die bisherigen Regelungen weitergelten und Nutzungen nach § 52a UrhG bis zum 30. September 2017 weiterhin pauschal über die Länder vergütet werden. Das bedeutet, dass der VC letztlich doch in seiner ursprünglichen Nutzung erhalten bleiben würde. Es können demnach auch im neuen Jahr Textauszüge und kurze Zeitschriftenartikel zusätzlich zu den Vorlesungsfolien von den Dozierenden hoch- und von den Studierenden heruntergeladen werden. Die Unileitung hat mit Verweis auf entsprechende Meldungen der Uni Siegen und der Uni Duisburg-Essen das Banner mit der Aufforderung zum Entfernen urheberrechtlich geschützter Inhalte aus dem VC herausgenommen.
Ungeachtet dessen sollen laut Spiegel Online die Proteste weitergehen. Entsprechende Petitionen wurden nicht gestoppt. Über die Regelungen ab 01.10.2017 wird laut Uni Bamberg in einer Arbeitsgruppe von HRK, VG Wort und KMK verhandelt.